In den vorliegenden Bedingungen wird aus Gründen der Lesbarkeit auf eine geschlechtsneutrale Formulierung verzichtet. Stellvertretend wird die kürzere männliche Schreibweise verwendet. Es sind jedoch immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung angesprochen.
- Veranstalter, Rechtsträger
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen, die vom IMB-Institut als Veranstalter durchgeführt werden. Grundsätzlich stehen diese Bildungsmaßnahmen jedem offen. Sofern am Ende einer Bildungsmaßnahme eine Prüfung steht, müssen die Voraussetzungen für die Zulassung zu dieser Prüfung zeitnah nach der Anmeldung nachgewiesen werden. Die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme begründet nicht den Anspruch auf Prüfungszulassung. Es wird empfohlen, vor Buchung einer Maßnahme mit dem zuständigen Lehrgangskoordinator Kontakt aufzunehmen.
- Vertragsabschluss
Mit der Bestätigung der Anmeldung kommt der Vertrag zustande. Eine Anmeldung muss durch eine schriftliche Erklärung (vollständiges Ausfüllen des Anmeldeformulars in Papierform) per Brief, Fax oder E-Mail erfolgen. Nach erfolgter Anmeldung ist ein Wohnortwechsel sowie Änderungen der Kontaktdaten (Telefonnummer, Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse) unverzüglich dem IMB-Institut mitzuteilen. Nachteile, die durch etwaige Unerreichbarkeit entstehen, gehen nicht zulasten des IMB-Instituts.
- Entgelte / Gebühren
Die Lehrgangsentgelte werden mit Zugang der Rechnung fällig und sind innerhalb von 4 Wochen zu entrichten. Das Rechnungsdokument wird in der Regel per E-Mail versendet. Entsprechend ist die Angabe einer E-Mail-Adresse verpflichtend. Dem jeweiligen Lehrgang unmittelbar zugehörige Literatur (Lehrbriefe) ist in den Lehrgangskosten enthalten. Kosten für zusätzliche Literatur sowie Verbrauchsmaterialien sind nicht in den Lehrgangskosten enthalten. Die Zulassungs- und die Prüfungsgebühr zu etwaigen Prüfungen sind im Einzelfall gegebenenfalls nicht in den Lehrgangskosten erfasst. Es wird empfohlen, vor Buchung einer Maßnahme mit dem zuständigen Lehrgangskoordinator Kontakt aufzunehmen.
Hinweis: Bitte geben Sie bei jeder Überweisung als Verwendungszweck die Rechnungsnummer an, um Fehlbuchungen zu vermeiden.
- Zahlungsbedingungen
Die Lehrgangskosten werden mit Zugang des Rechnungsdokuments fällig und sind innerhalb von 4 Wochen zu entrichten. Die nach Fälligkeit nicht beglichenen Kosten werden schriftlich gemahnt, wobei die teilnehmende Person für die Folgen des Zahlungsverzugs (Mahnkosten, Beitreibungsverfahren) aufkommt. Beantragte Beihilfen / Zuschüsse befreien die teilnehmende Person nicht von ihrer Verpflichtung zur Zahlung der Kosten zum Fälligkeitstermin. Eventuell vorliegende Weiterbildungsgutscheine sind im Original, zusammen mit dem verbindlichen Zulassungsantrag vorzulegen, später eingehende Gutscheine bleiben unberücksichtigt.
- Kostenübernahmeerklärungen durch Dritte / Arbeitgeber
Es besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch einen Dritten (z. B. Arbeitgeber). Ist eine Schuldübernahme eines Dritten gewollt, dann übernimmt dieser vollumfänglich und unwiderruflich alle beim IMB-Institut anfallenden Kosten für die in der Anmeldung genannte Person im Rahmen des benannten Lehrgangs und der Lehrgangsprüfung. Für die Übernahme ist eine gesonderte schriftliche Erklärung erforderlich. Die Erklärung kann nur schriftlich in übereinstimmender Erklärung beider Parteien zurückgenommen werden. Bereits erstellte Rechnungsdokumente werden nicht rückwirkend umgeschrieben. Dem Antragsteller ist bekannt, dass bei Zahlung durch einen Dritten die Förderung durch das Aufstiegs-BAföG nicht mehr in Anspruch genommen werden kann.
- Rücktritt des Teilnehmers vor Lehrgangsbeginn
Der Rücktritt eines Teilnehmers vor Lehrgangsbeginn kann nur durch eine unwiderrufliche schriftliche Erklärung (Brief, Fax, E-Mail) gegenüber dem IMB-Institut erfolgen. Das IMB-Institut berechnet Rücktrittskosten von 50 % der Lehrgangskosten.
- Kündigung durch den Teilnehmer nach Lehrgangsbeginn
Die Kündigung muss schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Eine Kündigung ist jederzeit zum Monatsende möglich. Zur Fristwahrung gilt das Eingangsdatum. Die Lehrgangskosten sind bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter zu zahlen. Für den Zeitraum nach dem Kündigungszeitpunkt fallen 50 % der noch offenen Lehrgangskosten bis zum Lehrgangsende an. Wenn der Teilnehmer dem Unterricht fernbleibt, ohne dass der Vertrag schriftlich gekündigt wurde, bleibt der Vertragspartner zur Fortzahlung der Lehrgangskosten verpflichtet.
- Verpflichtung durch den Veranstalter
Das IMB-Institut verpflichtet sich zur Unterrichtserteilung nach Maßgabe des offiziellen Lehrplans bzw. der Prüfungsverordnung. Änderungen des Unterrichtsplans, des -orts, der -art (physische wie virtuelle Präsenz, E-Learning) und der Unterrichtszeit, sowie das Nachholen ausgefallenen Unterrichts behält sich das IMB-Institut vor.
- Rücktritt
Der Veranstalter (IMB-Institut) ist berechtigt, wegen nicht ausreichender Anmeldungen, Ausfall eines Dozenten oder anderen wichtigen Gründen bis zum Beginn des Lehrgangs diesen abzusagen. Bereits bezahlte Entgelte / Gebühren werden erstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers aus der Absage, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
- Computer- und Internetnutzung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, gegebenenfalls notwendige zur Verfügung gestellte Software nur für Schulungszwecke zu nutzen, nicht zu vervielfältigen, zu ändern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Dritten nutzbar zu machen. Zugangsdaten müssen geschützt werden und dürfen nicht an Dritte weitergegeben bzw. Dritten nutzbar gemacht werden. Des Weiteren ist der Teilnehmer nicht berechtigt, Konfigurationen an Hard- und Software sowie Installationen fremder Software und externer Daten ohne Zustimmung des Dozenten durchzuführen. Urheberrechte sind einzuhalten. Der Teilnehmer darf den durch das IMB-Institut und / oder dessen Partnerbildungszentren bereit gestellten Internetzugang nicht für schulfremde Zwecke nutzen.
- Hausordnung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, die am Unterrichtsort geltende Hausordnung zu beachten, die Einrichtungen pfleglich zu behandeln und die Anweisungen des Veranstalters und deren Beauftragten / Dozenten zu befolgen. Die Dozenten üben im Auftrag des IMB-Instituts und dessen Partnerbildungszentren das Hausrecht aus und sind berechtigt Lehrgangsteilnehmer vom Unterricht auszuschließen und aus den Räumlichkeiten zu verweisen. Das IMB-Institut entscheidet sodann nach Anhörung der teilnehmenden Person über die daraus nach Nr. 13 entstehenden Folgen.
- Ausschluss von Lehrgängen
Der Veranstalter kann den Teilnehmer, der das jeweilige Entgelt oder die entsprechende Rate trotz Mahnung nicht bezahlt hat, von der weiteren Teilnahme durch Kündigung des Vertrags ausschließen. Ebenso kann der Veranstalter in den Fällen verfahren, in denen der Teilnehmer die Vorschriften der Computer- und Internetnutzung (Nr. 10) sowie die Hausordnung (Nr. 11) nicht beachtet oder die Durchführung des Lehrgangs gefährdet. Der Teilnehmer hat einen gegebenenfalls zu verantwortenden Schaden zu ersetzen. Die Pflicht zur Entrichtung des gesamten Lehrgangsentgelts bleibt bei einem verschuldeten Ausschluss bestehen.
- Haftung
Bei Diebstahl oder Beschädigung des Eigentums eines Teilnehmers während des Aufenthalts am Lehrgangsort haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Das IMB-Institut schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen und bei Unfällen sowie für die Beschädigung oder den Verlust mitgebrachter Gegenstände.
- Datenschutz
Die übermittelten personenbezogenen Daten werden elektronisch gespeichert. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen finden dabei Anwendung. Die Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen des Datenschutzes. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer finanziellen Förderung des Lehrgangs die fördernde Stelle über die erfolgte oder nichterfolgte Teilnahme und die Zahlung der Lehrgangsentgelte unterrichtet wird. Im Rahmen der Lehrgangsorganisation werden Teilnehmer informiert.
- Sonstiges
Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln der vorstehenden Teilnahmebedingungen bleibt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das Informationsangebot des IMB-Instituts wird fortwährend mit Sorgfalt geprüft. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angebote kann jedoch nicht übernommen werden. Alle Angaben zu Kosten sind ohne Gewähr und unverbindlich. Für mögliche falsche Preisangaben übernehmen wir keine Haftung.
Stand 10/2024